|
DIE ERHÄNGTEN VON GUANTÁNAMO
Leichenfledderei und Behinderung der Aufklärung durch US-Behörden
AL WATAN, 11. März 2007
Nachdem amerikanische Gerichtsmediziner die Leichen von drei so genannten „unlawful combatants“ gefleddert hatten, die angeblich durch "Selbstmord" ums Leben gekommen sein sollen, blockieren nunmehr die US-Behörden die Aufklärung jener mysteriösen Selbstmordserie, die sich am 10. Juni 2006 im berüchtigten US-Internierungslager Guantánamo Bay ereignet hatte.
An jenem Samstag fand die Wachmannschaft des US-Hochsicherheitsgefängnisses Guantánamo einen Jemeniten und zwei Saudi-Araber tot in ihren Gefängniszellen vor. Laut dem britischen Sender BBC kommentierte der Lagerkommandant, Konteradmiral Harry Harris Jr., die „Angelegenheit“ via Telekonferenz mit der höhnischen Bemerkung: „Sie sind gerissen. Sie sind erfinderisch. Sie sind von ihrer Sache überzeugt. Sie haben keine Achtung vor dem Leben, weder vor unserem noch vor ihrem. Ich glaube, es war kein Akt der Verzweiflung, sondern ein Akt der asymmetrischen Kriegsführung gegen uns.” Colleen Graffy, Staatssekretärin im US-Außenministerium, legte Stunden später nach und wollte BBC World Service tatsächlich verkaufen, dass die Selbstmorde „ein guter PR-Gag (seien), um Aufmerksamkeit zu erregen, eine Taktik, um die Sache des Dschihad zu unterstützen“. Zu Graffys Aufgaben gehört die Verbesserung des Ansehens der USA im Ausland.[1]
Das Pentagon gab am Sonntag, den 11. Juni 2006, die Namen der „Verstorbenen“ bekannt: Mani bin Shaman bin Turki al-Habardi, geboren am 16. Mai 1981 in Saudi-Arabien, Yasser Talal Abdulah Yahya al-Zahrani, geboren am 22. September 1984 in Saudi-Arabien, sowie Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami, geboren am 12. Januar 1970 in Jemen. Dokumente des Pentagon belegen, dass al-Zahrani bereits als Jugendlicher in dem Lager auf Kuba eingesperrt wurde. Die Männer hatten sich, will man den US-Behörden Glauben schenken, „am Wochenende mit Kleidungsstücken und Bettlaken in ihren Zellen erhängt“. Wiederbelebungsmaßnahmen durch medizinisches Personal hätten nicht stattgefunden, da die Männer bereits verstorben waren, als sie von Wachmannschaft entdeckt worden waren. Den Selbstmorden vorausgegangen waren 41 von der Lagerleitung mit zum Teil 18-monatiger Verzögerung bekannt gegebene Selbstmordversuche.[2]
Seit dem US-amerikanischen Überfall auf Afghanistan im Jahr 2002 wurden über 1000 so genannte „unlawful combatants“, darunter auch Kinder und Jugendliche, aus mehr als 40 Ländern nach Guantánamo Bay verschleppt, wo ihnen ihre Rechte als Kriegsgefangene verwehrt blieben. Am 29. Juni 2006 hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantánamo nicht rechtens sind, weil sie gegen die Genfer Konvention, das US-Militärrecht und die amerikanische Verfassung verstoßen. Präsident George W. Bush habe seine Kompetenzen überschritten, urteilten die Richter. Der Europarat forderte am 9. Januar 2007 eine sofortige Schließung des US-Gefangenenlagers Guantánamo, weil es eine eklatante Verletzung der Menschenrechte, ein Schandfleck für die USA sei. Terrorverdächtige sollten entweder vor ordentliche Gerichte gestellt oder freigelassen werden.
Saudi-Arabien schmetterte die These vom Selbstmord der drei Gefangenen noch am Tag der Bekanntgabe der Tragödie ab. Sie könnten zu Tode gefoltert worden sein, war die erste Reaktion des Sprechers des Innenministeriums, Generalmajor Mansur al-Turki. Einer der Anwälte der saudischen Häftlinge, der Advokat Katib al-Schammari, forderte eine sofortige internationale Untersuchung: Er habe „große Zweifel“, dass ein Gefangener in der US-Militärhaftanstalt unbemerkt Selbstmord begehen könne. Dort würden die Häftlinge rund um die Uhr mit Kameras überwacht.[3] Die Lagerleitung wies diese Vorwürfe mangelnder Aufmerksamkeit damit zurück, dass die Selbstmörder ihre Aktionen äußerst listig verborgen hätten.
Tatsächlich hatte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz(IKRK) bereits im Juli 2004 in einem vertraulichen Bericht an die US-Regierung die im Lager angewandten Verhörmethoden als Folter bezeichnet und die Haftbedingungen scharf kritisiert. Am 15. Februar 2006, als die UN-Menschenrechtskommission die Auflösung des Lagers forderte, erhob sie zugleich schwere Vorwürfe wegen der Anwendung von Foltermethoden. Bereits Anfang 2004 hatte ein Pentagon-Bericht diese Vorwürfe bestätigt. Genannt wurden neben schweren Misshandlungen die „Drohung von Vernehmungsbeamten gegenüber einem Häftling, seine Familie zu verfolgen, das Verkleben des Mundes mit Klebeband wegen des Zitierens von Koranversen, Verschmieren des Gesichts unter Angabe, die Flüssigkeit sei Menstruationsblut, Anketten von Häftlingen in fetaler Position, Schlafentzug. Besonders die „Praxis“ des so genannten „Waterboardings“, bei der der Gefangene unter Wasser gehalten wird, um den Eindruck des Ertränkens zu erzeugen, schien in diesem „Lager der Schreckens“ auf der Tagesordnung zu sein. Mubarak Hussan bin Abul Hasin aus Bangladesh, der fünf lange Jahre in dem US-Knast arretiert war, wurde dort, wie Anfang März 2007 bekannt wurde, auch mit “Elektroschocks und Nahrungsentzug gefoltert“.[4]
Den Hinterbliebenen des Jemeniten Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami waren die dürftigen Angaben der US-Behörden – „Suizid durch Erhängen“ - von Beginn an sowieso suspekt, weil sie es für unmöglich erachten konnten, dass sich der Sohn das Leben genommen habe. Deshalb kontaktierten sie sofort die in Genf ansässige arabische Menschenrechts-Organisation Alkarama. Die Einrichtung nahm sich des Falles an und beauftragte wiederum das Institut fr Gerichtsmedizin in Lausannemit der Autopsie. Abdul-Wahab Al-Homygani, Gründer von Alkarama und Vertreter der Organisation, hatte keine Zweifel: “Die Vereinigten Staaten sind auf jeden Fall für den Tod von Al Salami verantwortlich, auch wenn es Selbstmord war.”
Ohne großen Zeitverzug flog ein Team unter Leitung von Professor Patrice Mangin, Direktor des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Lausanne, die Koryphäe in der Alpenrepublik, nach Jemen und führte am 21. Juni 2006 im Militärhospital in der Hauptstadt Sanaa die „erste Runde“ einer Serie von Untersuchungen an der Leiche von Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami, die aus Guantánamo überführt worden war, durch. Tags darauf erklärte Professor Mangin auf einer Pressekonferenz, an der auch seine Assistenten Dr. Beat Horisberger und Dr. Bettina Schrag Fragen der anwesenden Reporter beantworteten, „das Endergebnis werde nicht bekannt gegeben solange nicht alle medizinischen Untersuchungen, die zur Autopsie gehören, abgeschlossen sind.“ Mangin war zu dem Zeitpunkt noch zuversichtlich: „Wir müssen auf die Berichte von der ersten Autopsie, die die Amerikaner am Leichnam vornahm, warten.“ Die Gerichtsmediziner erklärten, dass die „zweite Runde“ der Untersuchung schwieriger werden würde. Proben von verschiedenen Körperteilen und Organen müssten einer toxikologischen als auch histologischen Untersuchung unterzogen werden. Zudem benötigen sie Informationen über die Auffindungssituation des Toten, der sich in der Zelle erhängt haben soll, und über das Strangwerkzeug, das er benutzte; ob es nun ein Seil war oder ein Kleidungsstück.
Am 2. März 2007 trat Professor Mangin erneut vor die Presse, diesmal in Genf, und erklärte, dass „als Todesursache der drei Insassen Selbstmord wahrscheinlich sei, doch blieben wichtige Fragen offen“. Die Todesursache, so der Gerichtsmediziner, war „Ersticken … durch Druck auf den Hals“. Der Wissenschafter, der allerdings nur eine der Leichen, eben jenen Jemeniten, obduziert hatte, sagte, das US-Militär halte vorsätzlich wichtige Informationen und Material zurück: „Ich finde es bedauerlich und beschämend, dass die US-Behörden den Zugang zu Material verwehren, mit dem sich die Selbstmord-These erhärten ließe. Dabei gebe es wenig Zweifel, dass die Gefangenen sich selbst das Leben genommen hätten.“
Rachid Mesli, der die Belange von Alkarama in der Schweiz vertritt, erklärte, die Menschenrechts-Organisation habe am 29. Juni 2006 den ärztlichen Leichenbeschauer der bewaffneten Streitkräfte der USA, Doktor Craig Mallak, direkt angeschrieben und um Kooperation gebeten. Zusätzlich wurde eine Dublette dieses Schreibens über die US-Botschaft in Bern an Mallak gesandt. „Wir haben die Botschaft mittlerweile mehrmals telefonisch und per Email wegen unseres Briefes konsultiert. Und wir waren auch mehrmals mit Doktor Mallak in Kontakt. Der erklärte uns, ihm sei es nicht gestattet mit irgendeiner Organisation ohne ausdrückliche Genehmigung von US-Behörden zu kommunizieren. Er habe bisher keine diesbezügliche Genehmigung erhalten. Bis zum heutigen Tage haben wir überhaupt nichts von US-Behörden erhalten.“
Washington habe jedoch all seine Verantwortung wahrgenommen, behauptete hingegen Dan Wendell, der Sprecher der US-Botschaft in Bern: „Wir unternehmen alles, um die Gefangenen daran zu hindern, sich ein Leid anzutun. Die Leichen seien würdevoll behandelt worden“
Dem Direktor des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Lausanne, Professor Mangin, muss das wie eine Verhöhnung der Opfer als auch seiner eigenen Arbeit vorgekommen sein. So listete er seine „offenen Fragen“ in einem Bericht auf und stellte den der Presse vor. In einem Interview mit der Westschweizer Tageszeitung Le Temps sagte Mangin, „die sterblichen Überreste des Jemeniten wiesen tatsächlich Strangulationsmale am Hals auf. Aber Teile des Rachens, des Kehlkopfs und der Luftröhre hätten gefehlt, die Organe also, deren Prüfung bei Erhängen am wichtigsten seien. Sein Brief mit den entsprechenden Fragen an die US-Behörden sei bisher nicht beantwortet worden. Der saudische Gerichtsmediziner, der die andern beiden Toten obduziert habe, sei mit demselben Mangel konfrontiert gewesen“. Offenbar haben die Amerikaner bezüglich des Einbehaltens von menschlichen Körperteilen „ihre eigenen Regeln aufgestellt“, gibt Rachid Mesli zu bedenken. „Was wir beklagen, ist das Fehlen jeglicher Kooperation seitens der US-Behörden.“
Professor Mangin wies mit Nachdruck darauf hin, dass er zudem blaue Flecken auf dem rechten Handrücken des Toten festgestellt hatte, die möglicherweise durch eine Injektion verursacht worden waren. „Das Schweizer Team war nicht in der Lage, die Art der Injektion zu bestimmen“, sagte Mesli. Auch Said Al Ghamidi, Leitender Gerichtsmediziner am Riyadh Center for Forensic Medicine, entdeckte diese merkwürdigen Injektionsflecke an den Händen der beiden saudiarabischen Leichen, denen ebenfalls die relevanten Organe fehlten, die zum definitiven Nachweis eines Suizids dringend erforderlich sind.
Mangin zeigte sich jedoch überzeugt, das der „Jemenit durch Ersticken gestorben sei“. Es sei demnach möglich, dass es sich um Suizid handelte, da Anzeichen für ein „vitales Erhängen“ vorgefunden wurden. Das Opfer lebte demnach, als es in die Schlinge fiel. Allerdings ist das nicht die einzige potenzielle Todesursache. Eine Hinrichtung durch Hängen oder Strangulieren wollte der Professor keineswegs ausschließen.
Auch waren die Finger- und Zehennägel des Jemeniten kurz geschnitten, was völlig ungewöhnlich ist. Wurden die Fingernägel etwa gestutzt, um zu verhindern, dass der untersuchende Gerichtsmediziner etwaige Mikrospuren unter den Nägeln finden könnte. Jeder Selbstmörder hantiert mit dem Strangwerkzeug, und bei jedem dieser Opfer finden sich Mikrofasern an beiden Händen und unter den Fingernägeln; zu dem Zweck werden neben den „Substanzen“ unter den Nägeln auch die Beugeseiten aller Finger, Daumenballen und Handteller nach derartigen Spuren untersucht. Diese Spuren werden dann zumeist mikroskopisch mit den Fasern vom Strangwerkzeug verglichen, um definitiv feststellen zu können, dass sich der Selbstmörder die Schlinge geknüpft und auch umgelegt hat. Die Fachliteratur weist darauf hin, dass man bei „einwandfreien Suiziden“ eben diese Faserspuren des Strangwerkzeuges an den Händen des Betreffenden nachweisen kann, wobei sich sogar gewisse Gesetzmäßigkeiten zeigen sollen.[5] Offenbar wurde die Leiche des Jemeniten sogar noch gründlich gereinigt; was ein direkter Hinweis auf vorsätzliche Spurenbeseitigung sein dürfte.
Von besonderem Interesse ist jedoch, dass bei dem Jemeniten ein Frontzahn in der unteren Zahnreihe defekt war. „Der Zahn wurde zerbrochen als das Opfer noch am Leben war“, sagte Mesli. Professor Mangin ging sogar noch einen Schritt weiter: Die Verletzung hat er sich „kurz vor dem Tod“ zugezogen.
Über Tathergang und Strangwerkzeug hüllen sich die Amerikaner sowieso in eisiges Schweigen. Angeblich sollen sich die drei Opfer mit Hilfe von „Bettlaken und Bekleidung“ erhängt haben. Allerdings ist die Strangmarke am Hals des jemenitischen Opfers mit dieser These der US-Behörden “völlig inkompatibel“. „Die Fotos zeigen klar, dass die Halsverletzung 4 bis 5 Millimeter breit ist, und das scheint die Behauptung der Amerikaner überhaupt nicht zu untermauern“, so Rachid Mesli. Alkarama glaubt so gar nicht an die Theorie eines kollektiven Selbstmordes, welche die US-Behörden aufgestellt haben: „Es war unmöglich für die Gefangenen, sich in den Zellen aufzuhängen, in denen es praktisch keine Möglichkeit gibt, eine Schnur oder Gewebe, das in ein Seil umgearbeitet wurde, anzubringen, da sie dauerhaft unter Überwachung standen.“ Die Story mit den aus Bettlaken und oder Bekleidung fabrizierten Strangulationswerkzeugen sei “schwierig zu diskutieren, wenn man keinerlei Informationen über den Tatort hat“, warf Professor Mangin ein.
Nach Aussagen ehemaliger Gefangener gingen nämlich mindestens alle fünf Minuten Wärter an den Zellen vorbei. „Ein Tod durch Erhängen dauere mindestens drei Minuten. Die Person hätte demnach nur zwei Minuten Zeit gehabt, um alles vorzubereiten ... und drei Selbstmorde durch Erhängen am selben Tag?“, fragte sich Professor Mangin.
Ali Al Salami, der Vater des toten jemenitischen Staatsbürgers sagte, sein Sohn habe zusammen mit dem Bruder in Aden in einem Gewürzladen gearbeitet. Nach einem Streit habe der Junge das Land „aus wirtschaftlichen Gründen“ verlassen; wohin er gegangen sei, blieb unbekannt. Damals erhielt er Briefe mit der Mitteilung, sein Sohn wäre im Gefängnis, in einem anderen hieß es, er wäre tot. Ali Al Salami weiß nicht, was sein Junge verbrochen haben soll. „Er war vermutlich in Pakistan und nicht in Afghanistan. Er ist unschuldig und er hat kein Gerichtsverfahren bekommen.“ An einen Selbstmord glaubt er nicht: “Ein Muslim bringt sich nicht selbst um.”
Dem steht selbstverständlich die Ideologie der Selbstmordbomber gegenüber. "Im Zuge unserer Ermittlungen waren wir in Kontakt mit muslimischen Gelehrten und haben auch Webseiten von islamischen Militanten untersucht", sagte Rachid Mesli. „Man kann klar erkennen, dass es einerseits islamische Gelehrte und Webseiten gibt, die Suizidbomber rechtfertigen, als Kriegsakte interpretieren. Aber wir haben keinen einzigen islamischen Gelehrten oder eine militante Gruppe gefunden, die den Selbstmord unter eben solchen Umständen wie in Guantanamo gutheißt."
Was war mit dem Jemeniten Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami geschehen? Alkarama und der Vater von Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami sind überzeugt, die drei Gefangenen seien unter der Folter gestorben. Solange die US-Behörden die Mitarbeit verweigern, bleibt selbstverständlich nicht nur viel Raum für Spekulationen; vielmehr schürt das indirekt den Verdacht, das die drei Inhaftierten möglicherweise Opfer einer exemplarischen Hinrichtung gewesen sein könnten. Damals war die „Situation“ im Lager sehr angespannt: Am 18. Mai 2006 brach nach mehreren Suizidversuchen eine Revolte der Gefangenen aus, die von den Wachen niedergeschlagen wurde. 14 saudische Gefangene wurden daraufhin am 5. Juni freigelassen und nach Saudi-Arabien geflogen.
Trotz allem darf kein seriös arbeitender Gerichtsmediziner oder Ermittler beim gegenwärtigen Stand der Untersuchung, die selbstredend sehr lückenhaft und widersprüchlich ist, die Mord- oder Hinrichtungstheorie nicht ausschließen. Die Gerichtsmediziner Dietz und Dürwald schrieben 1976: „Die kriminalistische Untersuchung von Erhängten hat sich in erster Linie auf die Frage zu konzentrieren, in wieweit der Betreffende selbst in die Schlinge geraten sein kann. Hierzu ist es notwendig, die Schlingenführung zur Länge des Strangwerkzeuges und zur Höhe des Aufhängepunktes in Beziehung zu setzen. Auch wird man der Art der Knotenbildung Beachtung schenken müssen… Mordfälle durch Erhängen setzen eine gewisse Kampfunfähigkeit des Opfers voraus und können demzufolge nur dann als erwiesen angesehen werden, wenn der Nachweis eines vorangegangenen Kampfes zu erbringen ist oder ein Missverhältnis der Kräfte zwischen Täter und Opfer besteht.“[6]
„Missverhältnis der Kräfte zwischen Täter und Opfer“: Wurde Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami mit einem Schlag ins Gesicht, der ihm den Zahn brach, gefügig gemacht, weil er sich kurz vor seinem Tod gegen Folter oder eine Injektion wehrte? Wurden ihm Betäubungsmittel injiziert? Wurde das willenlos gemachte Opfer in eine Schlinge gehoben, die er gleich darauf mit seinem eigenen Körpergewicht zuzog und sich so vom Leben zum Tode beförderte? Wurde dem vermeintlich Betäubten kurzzeitig unter Stress bewusst, dass er in eine Schlinge gehoben wird, die ihn in wenigen Sekunden in den Tod befördert? Wurde seine letzte Gegenwehr durch einen Schlag ins Gesicht gebrochen?Wurde dem in der Schlinge ums Leben kämpfendem Opfer der Schlag als eine Art „Abschiedsgruß“ versetzt? Wurden alle drei Opfer an jenem Tag auf solch eine Art und Weise – Aufhängen oder Erdrosseln im betäubten Zustand - hingerichtet?
Viele Fragen bleiben offen, viele wurden noch gar nicht gestellt.
Gespräch mit dem Vater des Gefangenen Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami, verstorben im Lager von Guantánamo Bay Das Gespräch wurde von Alkarama am 1. März 2007 geführt*
Alkarama: Welches Gefühl haben Sie über das, was ihrem Sohn im Lager von Guantánamo Bay geschehen ist? Der Vater des Opfers: Was in Wirklichkeit in diesem Lager mit dem grauenvollen Ruf geschehen ist, ist ein abscheuliches Verbrechen. Eine Handlung, die im Widerspruch zu den elementarsten Werten steht, die die Menschheit teilt. Denn der Gefangene hat Rechte, er muss bis zu seinem Prozess und bis zu seiner Verurteilung oder seiner Freisprechung geschützt werden. Der, der behauptet, dass meine Sohn und seine zwei saudi-arabischen Mitgefangenen Selbstmord begangen haben, ist entweder ein Lügner oder er täuscht sich tausendfach. Gemäß den Informationen, die uns aus dem Lager Guantánamo Bay vor ihrem Mord zu Ohren kamen, waren die drei Opfer bei guter Gesundheit und höchst zuversichtlich. Sie studierten ununterbrochen den Heiligen Koran. Alkarama: Möchten Sie der Weltöffentlichkeit und besonders den Medien eine Mitteilung zukommen lassen? Der Vater des Opfers: Alles was ich zu sagen habe ist, dass ich das weltweite Bewusstsein der Menschen, die Menschenrechtsorganisationen, die internationalen, islamischen, arabischen und westlichen Organisationen, ja sie alle ermahne, diesen Fall ernsthafter Rechtsverletzung - unwürdig eines Landes wie den Vereinigten Staaten, ein Land, das sich eine Demokratie und Supermacht nennt - zu untersuchen. Und ich behaupte, dass kein Rechtsanspruch verloren ist, wenn er mit Kraft und Beständigkeit eingefordert wird. Man darf nicht vergessen, dass es noch Gefangene gibt, die im niederträchtigen Lager von Guantánamo Bay am verrotten sind, und dass es die Pflicht aller freiheitlich denkender Menschen der Welt ist, Druck auszuüben, dass dieses Lager geschlossen wird, dass die Gefangenen verurteilt oder befreit werden, und dass sie entschädigt werden für das Unrecht, das ihnen angetan wurde. Was sich noch heute in Guantanamo ereignet, ist unannehmbar, sei es auf rechtlicher, ethischer oder menschlicher Ebene. Es ist eine Schande für die amerikanische Administration, die durch diese Art von Praktiken ihre Ehre verliert. * (Originalübersetzung aus dem Arabischen ins Französische - hier vom Französischen ins Deutsche) © Alkarama for Human Rights
Interview mit Saad Al-Azimi, einem ehemaligen Gefangenen von Guantánamo Bay geführt von Alkarama am 1. März 2007
Alkarama: Stellen Sie sich bitte vor? Saad Al-Azimi: Ich heiße Saad Al-Azimi und bin kuwaitischer Staatsangehöriger. Ich bin 28 Jahre alt und von Beruf Kaufmann. Ich habe 11 Brüder und Schwestern. Mein Vater ist, während ich in Haft war, verstorben. Er hat viel gelitten und meine Inhaftierung in Guantánamo hatte ihn sehr betroffen. Seine Gesundheit hat sich merklich verschlechtert und er hatte beschleunigten Herzschlag. Ich fühle mich für seinen Tod schuldig. Ich lebe momentan mit meiner Mutter und meinen Brüdern zusammen. Ich habe nach meiner Befreiung geheiratet und habe nun eine kleine Tochter. Alkarama: Unter welchen Umständen sind Sie festgenommen worden? Saad Al-Azimi: Ich bin in Afghanistan festgenommen worden und war ein Gefangener im Gefängnis von Bagram, welches von den Amerikanern verwaltet wird. Von Bagram bin ich per Flugzeug mit vielen anderen Brüdern nach Guantánamo geflogen worden. Wir hatten verbundene Augen, wurden geschlagen und beleidigt. Die Soldaten gaben ebenfalls beleidigende Äusserungen über den Islam von sich. Alkarama: Wie waren die Inhaftierungsbedingungen in Guantánamo? Saad Al-Azimi: Wir haben unter vielen Brutalitäten gelitten. Wir wurden von den Untersuchungsbeamten dauernd belästigt. Vernehmung um Vernehmung. Manchmal waren wir sehr erschöpft und sagten einfach was sie wollten, um unsere Schmerzen zu beenden. Sie schlugen uns, um uns Geständnisse über Vergehen abzunötigen, mit denen wir keine Verbindung hatten. Was am schlimmsten war, wenn sie nackte arabische Frauen mitbrachten um uns zu provozieren. Sie sprachen zu uns in Arabisch und sie wurden dauernd von Maggy begleitet, die auch unbekleidet war. Sie gehörte zum Ermittlungsteam. Wir sind erniedrigt worden und haben Sachen erduldet, ich selbst und anderer Brüder, die ich aus Scham nicht beschreiben kann. Alkarama: Wann sind Sie befreit worden? Saad Al-Azimi: Im November 2005. Alkarama: Wie war Ihr Verhältnis zu den drei Gefangenen, Ahmed Ali Abdullah, Yassir Talal az-Zahrani und Mani' Shaman al-Utaybi, die auf der Militärbasis von Guantánamo verstorben sind? Saad Al-Azimi: Ich hatte ein sehr starkes Verhältnis zu den drei Brüdern, insbesondere mit Yassir Talal Az-Zahrani, der in der benachbarten Zelle inhaftiert war. Alkarama: Was können Sie uns über die drei Opfer sagen? Saad Al-Azimi: Die drei Brüder waren in gutem moralischem Zustand, trotz des ausgeübten Drucks und der Schwierigkeiten. Sie hatten ein ruhiges Gemüt. Sie empfahlen besonders den jüngeren Gefangenen, gegenüber den Herausforderungen der Wärter und Ermittlungsbeamten ausdauernd zu sein. Alkarama: Wann haben Sie die drei Opfer zum letzten Mal gesehen? Saad Al-Azimi: Das letzte Mal als ich Yassir Talal Az-Zahrani sah, wurde er auf einer Tragbahre transportiert; wegen den Brutalitäten und Gewaltanwendungen denen er ausgesetzt war. Alkarama: Wie erklären Sie sich deren "Selbstmorde" mit Hilfe ihrer Betttücher? Saad Al-Azimi: Ich glaube nicht daran. Für mich gibt es keinen Zweifel; sie sind von den Amerikanern hingerichtet worden. Wie hätten sie durch Erhängen Selbstmord begehen können, da die Zellendecke total glatt war, und es überhaupt gar keine Möglichkeit gibt, etwas aufzuhängen. Außerdem waren überall Überwachungskameras, und das Licht war ständig an. Wir wurden 24 Stunden rund um die Uhr überwacht. Ich schließe nicht aus, dass Ärzte der Militärbasis an der Ermordung der drei Brüder teilgenommen haben, indem sie ihnen giftige Substanzen verabreicht haben. Meiner Meinung nach wollten die Verantwortlichen der Militärbasis von Guantánamo allen anderen Gefangenen eine Lektion erteilen, damit sie kooperativer werden.
Autopsie von Salah Ali Abdullah Ahmed Al Salami, "Suizidopfer" im Militärgefangenenlager von Guantánamo Bay Pressebericht 2. März 2007
Der jemenitische Staatsbürger Herr Ahmed Ali Abdullah ist am 10. Juni 2006 im Lager von Guantánamo Bay gleichzeitig mit zwei anderen Gefangenen saudi-arabischer Staatsangehörigkeit, Yassir Talal az-Zahrani und Mani' Shaman al-Utaybi, verstorben. Die amerikanischen Behörden haben behauptet, dass diese drei Gefangenen Selbstmord begangen hätten. Die Körper der drei Opfer wurden innerhalb des Lagers von einem Militärärzteteam, welches von Dr. Craig T. Mallak geleitet wurde, obduziert. Einige Tage später wurden sie in ihr Heimatland zurückgeführt und ihren Familien übergeben.
Die Familie von Ahmed Ali Abdullah ersuchte bei Alkarama Unterstützung, um eine Autopsie des Körpers ihres Sohnes zu organisieren. Unsere Organisation hat ein medizinisches Team beauftragt, welches von Prof. Patrice Mangin, Direktor des Universitätsinstituts für Gerichtsmedizin in Lausanne, geleitet wurde. Die Autopsie hat am 21. Juni 2006 im Militärkrankenhaus von Sanaa, in Jemen, stattgefunden. Nachdem in Lausanne toxikologische Zusatzanalysen von Proben, die dem Körper des Opfers entnommen waren, durchgeführt wurden, ist ein gerichtsmedizinischer Autopsiebericht unserer Organisation übermittelt worden.
Alkarama hat diesen Autopsiebericht analysiert und trifft die folgenden Feststellungen:
1) Das medizinische Team aus der Schweiz kann die Todesursache von Herrn Ahmed Ali Abdullah nur definitiv bestimmen, wenn es die erwarteten Informationen erhalten wird, die vom Militärärzteteam verlangt wurden, das die erste Autopsie des Leichnams durchgeführt hat. Die amerikanischen Behörden sind am 29. Juni 2006 ersucht worden diese Informationen zu liefern, aber bis zum heutigen Tag lehnen sie dies ab. Man muss anmerken, dass ein saudi-arabisches Medizinerteam, welches von Dr. Said Gharamallah Alghamdi, Chef des Zentrums für Gerichtsmedizin von Riyad, geleitet wurde, ebenfalls eine zweite Autopsie an den Körpern von Yassir Talal az-Zahrani und Mani' Shaman al-Utaybi durchführte hat und ebenfalls eine Liste von sieben Fragen formulierte, die über das saudi-arabische Innenministerium an die amerikanischen Behörden gesendet wurden.
2) Die Autopsie, die vom Schweizer Medizinerteam durchgeführt wurde, ruft mehrere Fragen hervor:
a) Die Wunde am Hals des Opfers, wie sie die Photographien eindeutig zeigen, passt nicht vollkommen zu der Behauptung, die von den amerikanischen Behörden übermittelt wurde, nach der das Opfer sich mit einem Bettlaken oder einem Kleidungsstück erhängt hätte.
b) Das Vorhandensein von Spuren einer Injektion auf dem Körper und die Tatsache, dass die Enden aller Finger -und Zehennägel abgeschnitten worden sind.
c) Das Zurückbehalten von anatomischen Teilen der höheren Luftwege durch die amerikanischen Behörden, darunter Teile des Rachens, des Kehlkopfs, der Luftröhre und der Zungenknochen, die die wichtigsten Teile seien im Fall von Selbstmord durch Erhängen. Man beachte, dass dieselben anatomischen Teile ebenfalls in den Fällen von Yassir Talal az-Zahrani und Mani' Shaman al-Utaybi zurückgehalten worden sind.
d) Bei der Autopsie ist auch eine Zahnverletzung festgestellt worden und sie wurde, bei dem aktuellen Stand der Informationen, die zur Verfügung stehen, vom Schweizer Medizinerteam als “ein verdächtiges Element bezüglich der Todesumstände“ bezeichnet.
Hinsichtlich dieser Angelegenheit hat Alkarama zahlreiche Zeugenaussagen von Familienmitgliedern der verstorbenen Gefangenen sowie von ehemaligen Guantánamo-Gefangenen gesammelt, die die Opfer gekannt haben. Alkarama hat auch mit dem Rechtsanwaltkabinett DICKSTEINSHAPIRO (Washington DC, USA), welches von den Familienmitgliedern von Ahmed Ali Abdullah beauftragt wurde, sowie mit dem Center for Constitutional Rights (USA) zusammengearbeitet.
Die von Alkarama durchgeführten Nachforschungen geben der Selbstmord-These der Gefangenen von Guantánamo wenig Glaubwürdigkeit. Vielmehr tragen zahlreiche Indizien dazu bei, glauben zu müssen, dass ihr Tod nicht auf einen Selbstmord zurückzuführen ist. In der Tat zeigen viele Elemente, dass es sich nicht um einen Selbstmord handelt. Abgesehen von den Fragen, die nicht beantwortet werden können und die sich aus dem gerichtsmedizinischen Bericht der Autopsie ergeben, die ebenfalls vom saudi-arabischen medizinischen Team festgestellt wurden, gibt es andere besonders verwirrende Elemente, wie die Gleichzeitigkeit der drei Selbstmorde, die von strenggläubigen Personen begangen wurden, die bekannt für ihre strikte Einhaltung der Grundsätze des Islams sind, der explizit Selbsttötung verbietet, die aber auch für ihren Widerstand gegen die Gefängnisverwaltung bekannt waren. Schließlich dokumentieren alle Zeugenaussagen der kontaktierten früheren Guantánamo-Gefangenen, dass es wahrhaftig unmöglich für die Gefangenen sei, sich in einer Zelle zu erhängen, in der es keine Möglichkeit gibt, ein Seil oder anderes Band an der Decke zu befestigen.
Die Ablehnung der amerikanischen Behörden, auf die Fragen von Alkarama und vom Rechtsanwaltskabinett DICKSTEINSHAPIRO (Washington DC, USA) Erläuterungen zu liefern, bestärkt uns nur in unserem Verdacht.
Alkarama bedauert als Organisation der Verteidigung der Menschenrechte die Tatsache, dass ein Haftzentrum wie Guantánamo entstehen konnte, denn es stellt seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine ernsthafte Verletzung der internationalen Verpflichtungen dar, die sich durch die Ratifizierung der verschiedenen Übereinkommen hinsichtlich der Menscherechte und besonders dem internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte und gegen Folter ergeben.
Die Geschichte hat bewiesen, dass Verletzungen der Menschenrechte keine Grenzen kennen, und dass es nur einen Schritt braucht zwischen der Anwendung von geheimer Inhaftierung und der Folter und es ebenfalls nur einen anderen kleinen Schritt braucht zwischen Folter und außergerichtlichen Hinrichtungen. Der erste Schritt wurde von den amerikanischen Behörden begangen, denn sie haben die Folter von Gefangenen gerechtfertigt. Es scheint leider, dass der zweite Schritt ebenfalls in Guantánamo gemacht wurde.
Alkarama beabsichtigt, das Ergebnis seiner Ermittlungen demnächst den Körperschaften der Vereinten Nationen, speziell dem UN-Berichterstatter für außergerichtliche und willkürliche Hinrichtungen, sowie dem unabhängigen Experten für den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Antiterrorkampf zu unterbreiten.
Alkarama beabsichtigt außerdem in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwaltskabinett DICKSTEINSHAPIRO (Washington DC, USA) und dem Center for Constitutional Rights (USA), gerichtliche Aktionen gegen die USA in Gang zu setzen.
© Alkarama for Human Rights
QUELLEN:
Die Informationen beruhen großenteils auf persönlichen Mitteilungen von Professor Patrice Mangin und Herrn Rachid Mesli von Alkarama, denen ich ebenso zu Dank verpflichtet bin wie Frau Monica Hostettler, die alle notwendigen Übersetzungen in kürzester Zeit erledigt hat.
[1] Guantanamo Attorneys Say Suicides Reveal Desperation, Hopelessness at U.S.-Run Prison Camp, 13.06.2006; http://www.cageprisoners.com/articles.php?id=14470
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Guantanamo-Bucht#_note-1
[3] Laute Kritik nach Selbstmorden in Guantanamo, 12.6.2006; http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2052484,00.html
[4] 5.3.2007 Former Guantanamo inmate describes interrogations; http://www.abc.net.au/news/newsitems/200703/s1863712.htm
[5] Frei, M. , Beitrag zur Spurenkunde des Suicids durch Erhängen und Erdrosseln. Kriminalistik 9 (1955), S. 345
[6] Dietz, Gerhard; Dürwald, Wolfgang: Gerichtliche Medizin, Johann Ambrosius Barth Verlag 1976, S. 94
|